
BULLRIDING
Bestimmungen für die Nutzung der Bull-Riding-Anlage[FGvW1]
Die Nutzung der Bull-Riding-Anlage in einem unserer Restaurants erfolgt ausschließlich unter den nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Nutzung der Bull-Riding-Anlage erfordert äußerste Vorsicht der Nutzer. Die Anlage darf immer nur von einer Person genutzt werden. Die Nutzung ist nur Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres gestattet, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Anlage jedoch nur mit Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Die Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder bei Beeinträchtigungen der Gesundheit ist nicht gestattet. Zur Nutzung zugelassen werden können nur Personen bis zu einem maximalen Körpergewicht von 150 kg und einer maximalen Körpergröße von 2,20 m. Schwangeren ist die Nutzung der Bull-Riding-Anlage nicht gestattet. Während der Nutzung der Anlage dürfen keine Gegenstände oder Schmuck am Körper getragen werden.
2. Vor Beginn der Nutzung ist zwingend eine Einweisung durch unser Personal erforderlich. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Unser Personal ist gegenüber den Nutzern weisungsbefugt und berechtigt, ohne Nennung von Gründen, Nutzer von der Nutzung der Bull-Riding-Anlage auszuschließen.
3. Der Nutzer erklärt durch die Nutzung der Bull-Riding-Anlage, die hier niedergelegten Nutzungsbedingungen verstanden zu haben. Der Nutzer bestätigt durch die Nutzung der Bull-Riding-Anlage, dass er eine Einweisung in die Nutzung der Bull-Riding-Anlage und die dabei zu beachtenden Verhaltensregeln und Sicherheitsvorkehrungen erhalten und diese verstanden hat. Der Nutzer bestätigt durch seine Nutzung ferner, dass er nach Ziff. 1 nutzungsberechtig ist.
4. Der Nutzer willigt bei Betreten der Bull-Riding-Fläche ein, dass er auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil-/strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Personen-, Sach-, und Folgeschäden. Er verzichtet gegenüber uns, unseren Angestellten, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bull-Riding entstehen können. Dieser Verzicht gilt nicht, soweit die Schäden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit es sich um von uns schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder soweit es sich um Folgen der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns handelt, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Nutzer stellt uns, unsere Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem durch den Nutzer verursachten Schaden während des Bull-Ridings entstehen, soweit der Nutzer diese im Innenverhältnis mit uns zu tragen hat.
[FGvW1]
stand 28.08.2018